Steuerliche Neuerungen in Bezug auf Investitionen für belgische Unternehmen ab dem 1. Januar 2025

Der Energiewandel ist ein wichtiges Thema für Privatpersonen und Unternehmen in Belgien. Um Anreize für Investitionen in nachhaltige Lösungen wie Ladationen für Elektrofahrzeuge oder Photovoltaikanlagen zu schaffen, hat die belgische Regierung den grünen Investitionsabzug eingeführt. Diese Steuermaßnahme reduziert den Betrag, auf den die Steuer berechnet wird, und fördert gleichzeitig die Einführung von umweltfreundlichen Technologien. Aber wie funktioniert das? Vectura, Ihr Spezialist für Energielösungen, erklärt es Ihnen in diesem Artikel.

Was ist der grüne Investitionsabzug?

Der Abzug für grüne Investitionen ist eine belgische Steuermaßnahme, die Privatpersonen und Unternehmen dazu anregen soll, umweltfreundliche Investitionen zu tätigen. Er ermöglicht eine direkte Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage durch Anwendung eines bestimmten Prozentsatzes auf den Wert der förderfähigen Anlagen. Diese Maßnahme soll die Einführung umweltfreundlicher Technologien fördern und gleichzeitig die Steuerlast der Steuerzahler senken.

Für 2025 gelten die folgenden Sätze für die verschiedenen Arten von grünen Investitionen :

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Diese Infrastruktur, die für die Unterstützung der nachhaltigen Mobilität von wesentlicher Bedeutung ist, kann von KMU bis zu 40% und von großen Unternehmen bis zu 30% steuerlich abgesetzt werden.
  • Photovoltaikpaneele und Energiesparsysteme: Mit einem Abzug von 15,5% in den Jahren 2023 und 2024 wird für diese Ausrüstungen ein erhöhter Abzug in 2025 gewährt, der für KMU 40% erreichen kann.
  • Kohlenstofffreie Lastkraftwagen und zugehörige Infrastruktur: Unternehmen, die in elektrische oder wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur investieren, können je nach Größe im Jahr 2025 von einem Abzug zwischen 30% und 40% profitieren.

Diese Prozentsätze werden auf den Investitions- oder Kostenwert des Anlagevermögens berechnet und bieten eine sofortige Reduzierung der Steuerkosten, während sie gleichzeitig die Einführung umweltfreundlicher Praktiken fördern.

Wer kann den Abzug für grüne Investitionen in Anspruch nehmen?

Der Abzug für grüne Investitionen richtet sich an ein breites Publikum, das sowohl Unternehmen als auch Freiberufler umfasst. Die Hauptbegünstigten sind

  • Industrie-, Handels- und Landwirtschaftsunternehmen: Unabhängig davon, ob sie von natürlichen oder juristischen Personen betrieben werden, können diese Unternehmen diese Maßnahme nutzen, um ihre Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen.
  • Inhaber eines freien Berufs: Anwälte, Ärzte, Architekten und andere freie Berufe können ebenfalls von diesem Abzug profitieren, wenn sie die Kriterien für die Berechtigung erfüllen.

Was sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Steueranreize?

Damit Investitionen im Rahmen des Abzugs für grüne Investitionen berücksichtigt werden können, müssen sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Abschreibbare Anlagen: Die erworbenen Güter müssen für die berufliche Tätigkeit bestimmt und abschreibbar sein.
  2. Erwerb im Neuzustand: Die Investitionen müssen im Jahr oder Geschäftsjahr im Neuzustand erworben oder errichtet worden sein.
  3. Nutzung in Belgien: Die Anlagewerte müssen für eine berufliche Tätigkeit in Belgien genutzt werden.

Als Installateur von Ladestationen und Photovoltaikanlagen hilft Vectura Ihnen, diese Steuervorteile zu nutzen, indem es Ihre Wahl der Ausrüstung optimiert.

Welche Formalitäten sind zu erfüllen?

Um den Abzug für grüne Investitionen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Verwaltungsformalitäten eingehalten werden, um die Förderfähigkeit und die Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten. Dies sind die wichtigsten Schritte:

1. Füllen Sie ein spezielles Formular aus

  • Natürliche Personen: Einzelne Steuerzahler müssen das Formular 276U ihrer Steuererklärung beifügen.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen die Registerkarte 275U ausfüllen über Biztax bei der Einreichung ihrer Körperschaftsteuererklärung.

Diese Formulare ermöglichen es, die getätigten Investitionen zu melden und ihre Förderfähigkeit zu bescheinigen.

2. 2. Belege zur Verfügung halten

  • Anlageverzeichnis: Mit Angabe des Anschaffungsdatums, des Investitionswerts, der Abschreibungsdauer und der beruflichen Zuordnung.
  • Bescheinigungen für grüne Investitionen: Werden von der zuständigen regionalen Verwaltung ausgestellt (z.B. Brüssel Umwelt, SPW für Wallonien).

Diese Dokumente müssen im Falle einer Steuerprüfung verfügbar sein, um die Richtigkeit der Ausgaben zu beweisen.

Vectura unterstützt seine Kunden bei diesen Schritten und stellt ihnen alle technischen Informationen und Dokumente zur Verfügung, die erforderlich sind, um den Prozess zu vereinfachen.

Wie funktioniert der Abzug und wie wird er angewendet?

Wie funktioniert der Abzug?

Der Investitionsabzug wird auf Ihre Gewinne in dem Jahr angewendet, in dem Sie die förderfähigen Güter erworben haben.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Zeitpunkt des Abzugs: Sie beantragen den Abzug in dem Jahr, in dem Sie die Investition tätigen.
  • Zwei Optionen: Sie haben die Wahl zwischen zwei Methoden:
    1. Sofortiger Abzug: Reduzieren Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn für dieses Jahr.
    2. Gestaffelter Abzug: Verteilen Sie den Abzug über den Abschreibungszeitraum der Immobilie (weitere Einzelheiten siehe unten).
  • Für natürliche Personen: Der Abzug gilt vor dem Ausgleich von Verlusten aus anderen beruflichen Tätigkeiten.
  • Für Unternehmen: Der Abzug wird als letzter Abzug nach allen anderen Abzügen und Ausgleichszahlungen angewendet.
  • Nicht genutzter Abzug: Wenn Ihr Gewinn nicht ausreicht, um den gesamten Abzug zu nutzen, wird er auf die folgenden Jahre übertragen (ohne zeitliche Begrenzung). Es gibt jedoch eine Grenze für den Betrag des übertragenen Abzugs, den Sie jedes Jahr nutzen können. Für den Basisabzug von 8% (oder 20%) ist der Übertrag des Abzugs, der aufgrund fehlender Gewinne nicht gewährt wird, jedoch auf das nächste Jahr begrenzt.

Was ist der „gestaffelte Abzug“?

Der „gestaffelte Abzug“ ermöglicht es Ihnen, den Abzug über die Jahre zu verteilen, in denen Sie die Immobilie abschreiben. Anstelle eines einmaligen Abzugs erhalten Sie einen geringeren, aber konstanten Abzug in jedem Jahr.

Welche Investitionen sind von diesen neuen Steuervorschriften ausgeschlossen?

Die wichtigsten Kategorien von Investitionen, die nicht für den Abzug in Frage kommen, sind :

  1. Güter, die nicht ausschließlich Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen: Das Gut muss zu 100 % für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt werden. Persönlich oder gemischt genutzte Güter sind ausgeschlossen.
  2. Nicht abschreibbare oder zu schnell abgeschriebene Güter : Güter, die nicht abgeschrieben werden können oder zu schnell abgeschrieben werden (weniger als drei steuerpflichtige Zeiträume), sind nicht förderfähig.
  3. Vermietete Güter: Im Allgemeinen sind Güter, die Sie an eine andere Person vermieten (und für die diese die Nutzungsrechte erhält) nicht zulässig, es sei denn, sie werden an ein Unternehmen oder eine natürliche Person in Belgien vermietet, die sie zur Erzielung von Gewinnen nutzt und nicht weitervermietet (und dieser Mieter muss selbst alle Bedingungen für den Abzug erfüllen). Eine Ausnahme besteht für bestimmte audiovisuelle Werke und deren Vertriebsrechte.
  4. Güter, deren Nutzungsrechte übertragen wurden: Wenn Sie das Recht zur Nutzung des Gutes auf einen anderen Steuerzahler übertragen, ist dies ausgeschlossen, es sei denn, die Übertragung erfolgt an eine Person in Belgien, die das Gut zur Erzielung steuerpflichtiger Gewinne nutzt und es nicht weiter überträgt (und diese Person muss selbst die Anforderungen für den Abzug zum gleichen oder einem höheren Satz erfüllen).
  5. Bestimmte Fahrzeuge: Autos und Kombinationskraftwagen (gemäß der Definition in den Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen), einschließlich bestimmter Lieferwagen, sind im Allgemeinen ausgeschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Fahrzeuge, die ausschließlich für Taxidienste, Mietwagen mit Fahrer oder von anerkannten Fahrschulen genutzt werden.
  6. Nebenkosten: Nebenkosten zum Kaufpreis (wie Gebühren) oder indirekte Produktionskosten, die nicht zusammen mit den Anlagen selbst abgeschrieben werden, sind ausgeschlossen.
  7. Investitionen von Pauschalbesteuerten: Steuerpflichtige, die ein Pauschalsystem mit Standardabschreibungssätzen anwenden, sind nicht förderfähig, außer für energiesparende Investitionen, für die keine öffentliche finanzielle Unterstützung gewährt wird.

Warum sollten Sie Vectura für Ihre grünen Investitionen wählen?

Wenn Sie sich für Vectura entscheiden, profitieren Sie von der Expertise eines dynamischen Teams, das auf die Installation von nachhaltigen Energielösungen spezialisiert ist. Ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind, wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen, um Ihre Steuervorteile zu maximieren und Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

  • Persönliches Audit: Umfassende Analyse Ihrer Bedürfnisse und Infrastruktur.
  • Ordnungsgemäße Installation: Einhaltung der Sicherheitsstandards und Qualitätsgarantie.
  • Steueroptimierung: Beratung zu Ausrüstungen, die für den Abzug für grüne Investitionen in Frage kommen.

Machen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltige Zukunft

Die Investition in umweltfreundliche Lösungen wie Ladationen oder Photovoltaikanlagen ist nicht nur eine Geste für den Planeten, sondern bietet auch die Möglichkeit, Steuervorteile durch den Abzug für grüne Investitionen zu erhalten.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Vectura auf, um ein kostenloses Angebot und maßgeschneiderte Unterstützung zu erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren positiven Einfluss auf die Umwelt maximieren und gleichzeitig Ihre Finanzen optimieren. Machen Sie Ihre Energiewende mit Vectura zu einem nachhaltigen Erfolg.

Quellen für diesen Artikel :

  • Artikel 68 bis 77 und 201 des Einkommensteuergesetzes 1992.
  • Artikel 47 bis 49bis des Königlichen Erlasses zur Durchführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992.
  • Stellungnahme zum Investitionsabzug 2025.