Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Informationen über den Verkäufer

Name des Unternehmens: Vectura SRL

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: BE 0765.237.948

Hauptsitz: Rue de l’Expansion 21, 4400 Flémalle

Telefonnummer: +32 (0) 4 243 12 54

E-Mail: info@vectura.be

2. Definitionen

Käufer:

  • Jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren kommerziellen, korporativen, handwerklichen oder beruflichen Aktivitäten gehören, und die Produkte oder Dienstleistungen kauft oder potenziell kaufen wird (B2C);
  • Jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken ihrer kommerziellen, korporativen, handwerklichen oder beruflichen Aktivitäten handelt und die Produkte oder Dienstleistungen kauft oder potenziell kaufen wird (B2B).

Vertrag: Der Vertrag wird im Fernabsatz oder am Geschäftssitz des Verkäufers zwischen dem Verkäufer und
dem Käufer für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen geschlossen. Der Vertrag unterliegt den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebot: Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen, das vom Verkäufer in der Regel in Form eines Kostenvoranschlags gemacht wird.

Produkte: Alle Produkte, die beim Verkäufer zum Kauf angeboten werden.

Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, die beim Verkäufer zum Kauf angeboten werden.Website : Die Website „www.vectura.be“.

Verkäufer: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vectura mit Sitz in der Rue de l’Expansion 21 in 4400 Flémalle, Umsatzsteueridentifikationsnummer BE 0765.237.948.

3. Allgemeines

3.1 Sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien anders vereinbart, gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Verpflichtungen des Verkäufers ausschließlich die hier aufgeführten Bedingungen.

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Erteilung eines Auftrags seinerseits die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, und verzichtet auf die Geltendmachung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Geschäftsbedingungen, die ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurden, haben die Bestimmungen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung Vorrang.

3.2 Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass sein Name und die vom Verkäufer am Standort der Anlage gemachten Fotos (Grenzsteine, Arbeiten, Baustelle, Endergebnis) vom Verkäufer zu Marketingzwecken durch Veröffentlichungen auf seiner Website, in Broschüren, in der Presse und anderen Werbemitteln verwendet werden.

4. Kaufvertrag

4.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden durch einen Kaufvertrag geregelt, der zustande kommt, sobald der Käufer das Angebot des Verkäufers in Form eines Kostenvoranschlags akzeptiert hat.

Dieser Vertrag enthält die technischen und administrativen Spezifikationen und Anforderungen, Vorschriften, Normen und technischen Hinweise, die gegebenenfalls anwendbar sind. Dieser Vertrag enthält auch die Spezifikation der vom Käufer bestellten Produkte und Dienstleistungen.

4.2 Der Verkäufer bietet eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, deren Beschreibung in dem individuellen Angebot enthalten ist, das dem Käufer gegebenenfalls zugesandt wird:

  • Verkauf von Ladationen für Elektroautos und/oder Plug-in-Hybride;
  • die Installation von Photovoltaikanlagen;
  • Verlegung von Speicherbatterien ;
  • die Installation von elektrischem Material für den Netzanschluss, wie Zähler, Hochspannungskabinen und dergleichen;
  • Dacharbeiten über seine Subunternehmer;
  • Erd- und Kabelarbeiten (Anlegen eines Grabens im Untergrund, Installation des richtigen Kabeltyps, Anschluss des Kabels an das Stromnetz und eventuell Platzierung eines Transformators und/oder eines Schaltschranks mit den erforderlichen Sicherungen) ;
  • die Kontrolle der Installation durch eine zugelassene Organisation;
  • die Verbindung der Ladestation mit dem Stromkabel ;
  • die Fertigstellung der endgültigen Oberfläche oder der Verkleidung ;
  • die Unterzeichnung eines jährlichen oder monatlichen Wartungsvertrags;
  • andere.

4.3 Kein Produkt oder keine Dienstleistung ist jemals im Preis des Angebots enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung, die in dem Angebot angeboten werden, werden die Preise wie folgt festgelegt

  • die aktuellen Festpreise des Verkäufers ;
  • Der Regiepreis wird vom Verkäufer nach einem Besuch vor Ort festgelegt;
  • der Pauschalpreis, den der Verkäufer nach einer Besichtigung vor Ort festgelegt hat;
  • der Preis, der von einer anerkannten Organisation für die ihr übertragene Kontrolle festgesetzt wird.

5. Wartungsvertrag

5.1 Im Falle eines Kaufvertrags für eine Ladestation bietet der Verkäufer auch einen jährlichen oder monatlichen Wartungsvertrag an, der eine Inspektion der Ladestation mit Fehlererkennung und Diagnose vor Ort zu einem Festpreis (ohne Reisekosten und/oder Kosten für Auslandsaufenthalte) beinhaltet.

5.2 Wie beim Kaufvertrag, der die in diesem Artikel erwähnte Vereinbarung über den Wartungsvertrag enthalten kann, kommt der Wartungsvertrag zustande, sobald der Käufer das Angebot des Verkäufers in Form eines Kostenvoranschlags angenommen hat.

5.3 Der Wartungsvertrag umfasst nicht die Materialien und Verbrauchsartikel, die für die Durchführung der Wartung vor Ort erforderlich sind. Diese werden gemäß den in Artikel 4.3 genannten Preisfestsetzungsmethoden gesondert in Rechnung gestellt.
Daher werden alle Wartungs- und Reparaturarbeiten nur nach vorheriger Genehmigung des Kostenvoranschlags des Verkäufers durch den Käufer durchgeführt.

5.4 Alle Preise und Gebühren im Zusammenhang mit dem Wartungsvertrag werden jährlich am 1. Januar nach der folgenden Formel angepasst: P 1 = P 0 * (0,2 + 0,8 * (S1/S0)), wobei :

  • P 1 = der revidierte Preis [Jahr +1].
  • P 0 = der ursprüngliche erwartete Preis [laufendes Jahr].
  • S 1 = der „Agoria Digital“-Index für Januar des Jahres vor der Änderung [laufendes Jahr].
  • S 0 = der letzte „Agoria Digital“-Index für Januar, der am Wirksamkeitsdatum [Jahr N-1] veröffentlicht wurde.
  • Neuer Preis = Alter Preis * [0,2 + 0,8 (neuer Agoria-Index / Agoria-Basisindex)

5.5 Der Käufer ist für die Stromzufuhr zur Ladestation verantwortlich und muss dafür alle notwendigen Verträge mit dem Verteilernetzbetreiber und dem Stromlieferanten abschließen.

5.6 Alle notwendigen Reparaturen an der Ladestation, die aus direkten oder indirekten Schäden resultieren, wie (aber nicht beschränkt auf) Vandalismus, Unfall usw., die aus irgendeinem Grund oder durch unsachgemäßen Gebrauch der Ladestation verursacht wurden, sind nicht durch den jährlichen oder monatlichen Wartungsvertrag abgedeckt und werden gemäß den in Artikel 4.3 genannten Preisfestsetzungsmethoden durchgeführt.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferkosten sind gegebenenfalls vom Käufer zu zahlen.

6.2 Falls der Verkäufer im Falle einer B2C-Beziehung nicht in der Lage ist, die Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb der vorgenannten Frist zu liefern oder zu erbringen, verpflichtet er sich, den Käufer schriftlich darüber zu informieren. In diesem Fall wird der Verkäufer dem Käufer eine neue, angemessene Lieferfrist mitteilen. Falls der Verkäufer diese neue Frist nicht einhält, hat der Käufer das Recht, die Bestellung zu stornieren.

Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern oder in einem anderen Zusammenhang die Auflösung des Vertrags zu verlangen.

Verzögerungen bei der Ausführung oder Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen können niemals zu einer Entschädigung führen und der Käufer kann keinen Schadensersatz fordern.

6.3 Im Falle einer B2B-Beziehung werden die Lieferfristen nur zu Informationszwecken angegeben und sind daher nicht verbindlich, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

Verzögerungen bei der Ausführung oder Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen können niemals zu einer Entschädigung oder zur Auflösung des Vertrags führen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern oder Schadenersatz zu fordern.

7. Risikoübertragung und Eigentumsvorbehalt

7.1 Im Falle einer B2C-Beziehung geht das Risiko ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem der Käufer oder der von ihm beauftragte Dritte, der nicht der Spediteur ist, die Waren physisch in Besitz nimmt.

7.2 Im Falle einer B2B-Beziehung geht das Risiko ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Produkte das Lager des Verkäufers verlassen, und jede Lieferung erfolgt auf Risiko des Käufers, der sich gegen mögliche Schäden versichern muss.

7.3 Der Verkäufer behält das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises für Hauptforderung, Kosten und Zinsen für alle vom Käufer bestellten Produkte und Dienstleistungen.

Im Falle eines Weiterverkaufs durch den Käufer behält der Verkäufer daher die Möglichkeit, die Produkte oder Preise der Produkte und/oder Dienstleistungen, die sich dann im Besitz des Unterkäufers befinden, zu beanspruchen.

Dieser Eigentumsvorbehalt gilt unter anderem im Falle eines Konkurses, einer gerichtlichen Reorganisation und anderen Fällen von Konkurrenz auf Seiten des Käufers.

8. Preis

8.1 Die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind diejenigen, die bei der Übermittlung und Annahme des Angebots zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Die Preise sind immer in Euro (EUR) angegeben, ohne belgische oder ausländische Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer).

8.2 Alle Produktpreise verstehen sich zuzüglich der Lieferkosten. Die Lieferkosten werden dem Käufer auf Anfrage mitgeteilt. Die Lieferkosten hängen von dem Ort ab, an den die Produkte geliefert werden sollen.

8.3 Die Rechnungen sind in zwei Raten wie folgt zu zahlen:

  • 40% des Gesamtbetrages der Bestellung, die bei Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer fällig wird und deren Zahlung den Beginn der Ausführung der Bestellung bedingt;
  • Restbetrag des Gesamtbetrages der Bestellung, der nach Abschluss der Lieferung oder der Arbeiten fällig wird und innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag nach dem Tag der Lieferung oder der letzten Intervention des Verkäufers am Ort der Installation zu zahlen ist.

8.4 Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag bewirkt die sofortige Fälligkeit aller geschuldeten Beträge, ungeachtet der zuvor gewährten Zahlungserleichterungen. Dies gilt auch im Falle eines Zahlungsaufschubs, einer Liquidation, einer gerichtlichen Reorganisation, eines Konkurses und im Falle einer Beteiligung an einem Insolvenzverfahren. Alle Inkassokosten und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Verzögerte Zahlung

9.1 Im Falle einer Rechnung, die im Rahmen einer B2C-Beziehung ausgestellt wurde, berechtigt ein Zahlungsverzug den Verkäufer zu :

  • Verzugszinsen, die ab dem Tag nach der Versendung der Mahnung berechnet werden und dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz entsprechen:
    • Zinsen zum Leitzins zuzüglich 8% gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; oder
    • Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz in Zivilangelegenheiten;
  • eine pauschale Entschädigung, die nicht höher sein darf als :
    • 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag 150 Euro oder weniger beträgt;
    • 30 Euro zuzüglich 10% des geschuldeten Betrags für die Tranche zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
    • 65 Euro zuzüglich 5% des geschuldeten Betrags für die Tranche über 500 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro, wenn der ausstehende Betrag 500 Euro übersteigt.

Dies gilt unbeschadet aller anderen Schäden, der Erstattung von Gerichtskosten und Zinsen
, die vom Verkäufer gefordert werden können.

9.2 Im Falle einer Rechnung, die im Rahmen einer B2B-Beziehung ausgestellt wird, und sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, muss jede Zahlung als Vergütung für eine Handelstransaktion innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht auf :

  • Verzugszinsen, die automatisch und ohne Inverzugsetzung fällig werden und dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz entsprechen:
    • der gemäß dem Gesetz über die Bekämpfung von Zahlungsverzug zwischen Unternehmen von 2002 geltende Satz; oder
    • ein vertraglicher Zinssatz von 12% des geschuldeten Kapitalbetrags ;
  • eine Strafklausel, die auf den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen ist und 10% des geschuldeten Hauptbetrages beträgt, wobei der allgemeine gesetzliche Zinssatz gilt, mit einem Minimum von 75 EUR und auch dann, wenn der Verkäufer eine Zahlungsfrist gewährt hat.
    Dies gilt unbeschadet aller anderen Schäden, Rückerstattungen von Gerichtskosten und Zinsen, die vom Verkäufer gefordert werden können.

10. Reklamationen und Rückgabe

10.1 Im Falle einer Beschwerde des Käufers wegen eines fehlerhaften Produkts kann der Käufer den Verkäufer unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: info@vectura.be.

Jede Reklamation muss, um zulässig zu sein, dem Verkäufer spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich und begründet mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Produkte in ihrem Zustand akzeptiert wurden.

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers dürfen keine Produkte zurückgegeben werden. Eine solche Genehmigung bedeutet nicht, dass der Verkäufer anerkennt, dass die zurückgegebenen Produkte fehlerhaft sind oder nicht den Anforderungen entsprechen.

10.2 Jede Rücksendung muss dem Verkäufer spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich und begründet mitgeteilt werden, um zulässig zu sein. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Produkte in ihrem Zustand akzeptiert wurden.

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers können keine Produkte zurückgegeben werden.

Bestellungen und Lieferungen, die nicht auf Lager sind, werden nicht zurückgenommen.

Nur Produkte in einwandfreiem Zustand und in ihrer Originalverpackung werden gutgeschrieben. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen von Produkten werden zum vom Käufer gezahlten Verkaufspreis abzüglich 20% für die Kosten der Prüfung und Wiedereinlagerung gutgeschrieben.

11. Garantie

11.1 Im Falle eines Herstellungsfehlers der Produkte beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den einfachen Austausch der fehlerhaften Teile innerhalb einer angemessenen Frist sowie auf die Transportkosten im Zusammenhang mit diesem Austausch, beschränkt auf die Gebiete von Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg.

Der Verkäufer kann nicht auf Rückerstattung, Entschädigung oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Die Kosten für Ersatz, Montage und Verpackung gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

11.2 Der Verkäufer leistet keine Gewähr für verborgene Mängel, die ihm nicht bekannt sind oder von denen er nicht Kenntnis hat
.

11.3 Der Verkäufer haftet nicht für Probleme, die sich aus einer ungeeigneten und/oder unsachgemäßen Verwendung des Produkts ergeben, für Probleme, die sich aus höherer Gewalt ergeben, und für Probleme, die sich aus der Handlung oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten einer Person, einschließlich des Käufers oder seiner Beauftragten, ergeben.

11.4 Im Falle einer reinen B2C-Beziehung hat der Käufer Anspruch auf eine gesetzliche Garantie von zwei (2) Jahren. Die gesetzliche Garantie deckt alle Mängel oder Konformitätsmängel der Produkte ab, die innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Produkte auftreten.

Der Käufer muss den Verkäufer über die E-Mail-Adresse info@vectura.be so schnell wie möglich und auf jeden Fall innerhalb von zwei (2) Monaten, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder vernünftigerweise vom Verkäufer hätte entdeckt werden können, über die defekten Produkte informieren.

Wenn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren ein Mangel auftritt, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen ein neues Produkt versenden oder das Produkt reparieren und alle mit dem Austausch/der Reparatur der Produkte verbundenen Kosten tragen.

Das Produkt kann nur dann ersetzt und geliefert werden, wenn es bei den Lieferanten des Verkäufers noch verfügbar/auf Lager ist. Wenn die Reparatur und der Ersatz nicht möglich sind oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne ernsthafte Unannehmlichkeiten für den B2C-Käufer durchgeführt werden können, hat der B2C-Käufer das Recht auf Auflösung des Kaufvertrags oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Die Sanktion der Auflösung unterliegt der zusätzlichen Bedingung, dass diese
Sanktion nicht verlangt werden kann, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.

12. Verantwortlichkeiten

12.1 Unbeschadet anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen lehnt der Verkäufer jegliche vertragliche oder gesetzliche Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die sich aus Fehlern oder Unvollkommenheiten der vom Verkäufer gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen oder aus einer Nichterfüllung seitens des Verkäufers ergeben, außer im Falle von Vorsatz oder
Arglist.

Es können keine Schadensersatzansprüche oder Garantieansprüche
gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, außer auf der Grundlage der oben genannten Ausnahmen.

12.2 Der Verkäufer ist unter keinen Umständen zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, direkt oder indirekt, verpflichtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsschäden, entgangene Gewinne, Ersparnis- oder Produktionsverluste, die dem Käufer oder Dritten zugefügt werden.

Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf alle Regressansprüche gegen den Verkäufer oder seine Versicherer und garantiert, dass seine Versicherer oder Dritte, die mit ihm in einer vertraglichen Beziehung stehen, auf alle Regressansprüche zu denselben Bedingungen verzichten.

13. Subunternehmer

13.1 Im Rahmen eines Vertrags, der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird, kann der Verkäufer Subunternehmer beauftragen, bleibt aber in Bezug auf den Gegenstand und die Ausführung des Vertrags der einzige und ausschließliche Ansprechpartner des Käufers.

13.2 Der Käufer hat keine Ansprüche oder Forderungen gegenüber den Subunternehmern des Verkäufers.

In diesem Zusammenhang kann jede Beschwerde des Käufers direkt und ausschließlich an Vectura gerichtet werden.

14. Höhere Gewalt und Unvorhergesehenes

14.1 Der Verkäufer haftet nicht für eine Nichterfüllung, eine verspätete Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einen daraus resultierenden Schaden, sofern diese Nichterfüllung und/oder dieser Schaden gleich welcher Art auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt:
a) wird der Verkäufer den Käufer über seine bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten darüber informieren; und
b) werden die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag von ausgesetzt und die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen wird um die Dauer des Falles höherer Gewalt verlängert. Wenn das Ereignis höherer Gewalt die Lieferung der Produkte beeinträchtigt, vereinbart der Verkäufer mit dem Käufer ein neues Lieferdatum nach dem Ende des Ereignisses höherer Gewalt.

14.2 Im Falle einer grundlegenden Änderung der Umstände und/oder der Vertragsbedingungen, die nicht der betroffenen Partei zuzuschreiben ist und die die vertraglichen Verpflichtungen dieser Partei in unbilliger Weise belasten würde, verpflichten sich die Parteien, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln, um gemeinsam eine faire Lösung für die Fortsetzung des Vertrags zu finden, mit dem Ziel,
ein ähnliches Gleichgewicht wiederherzustellen, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand.

Reagiert eine Partei nicht innerhalb eines Monats nach dem per Einschreiben versandten Antrag auf Neuverhandlung positiv auf den Antrag der anderen Partei, so ist die Partei, die den Antrag gestellt hat, berechtigt, das zuständige Gericht anzurufen.

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder für Schäden, die sich daraus ergeben, sofern diese Nichterfüllung und/oder Schäden jeglicher Art auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen.

15. Aussetzung und Kündigung des Vertrags

15.1 Wenn der Käufer die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem anderen mit dem Verkäufer in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, werden alle Verpflichtungen des Verkäufers automatisch bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem der Käufer seine eigenen Verpflichtungen erfüllt hat.

Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag aufzulösen, falls der Käufer seine Verpflichtung nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach einer per Einschreiben versandten Inverzugsetzung erfüllt, unbeschadet seines Rechts, eine (außer-)vertragliche Entschädigung zu fordern.

15.2 Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch nach teilweiser Ausführung einer Bestellung, vom Käufer angemessene Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu verlangen.

Eine eventuelle Weigerung des Käufers, dies zu tun, gibt dem Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung ganz oder teilweise zu kündigen.

15.3 Der Verkäufer behält sich auch das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, falls der Käufer in Konkurs geht oder sich sein Rechtsstatus ändert oder er seine Tätigkeit einstellt.

15.4 Der Verkäufer behält sich schließlich das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Krieg oder Maßnahmen seitens der öffentlichen Hand vorliegen.

16. Einvernehmliches Inkassoverfahren B2C

16.1 Bei der Eintreibung von B2C-Forderungen im Sinne von Artikel 9.1. sind die Beträge, die im Rahmen der außergerichtlichen Eintreibung zusätzlich zum geschuldeten Hauptbetrag gefordert werden können, d.h. die vertraglich vereinbarten Verzugszinsen sowie die vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung, begrenzt. Folglich können diese erst nach einer ersten Mahnung gefordert werden, wenn diese erfolglos bleibt.

Wenn der B2C-Käufer nicht zahlt, muss der Verkäufer eine erste Mahnung ohne Aufschlag schicken. Diese Mahnung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • den ausstehenden Betrag und den Betrag der Entschädigungsklausel (begrenzt gemäß Artikel 9.1), die im Falle der Nichtzahlung innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen gefordert wird;
  • Name oder Bezeichnung und Unternehmensnummer des Käufers;
  • eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung, die die Schuld verursacht hat, und das Datum, an dem die Schuld fällig ist;
  • Die Frist von 14 Tagen und ihr Beginn (der 3. Tag nach dem Versand der Mahnung), innerhalb derer die Forderung bezahlt werden muss, bevor Kosten, Zinsen und Entschädigungen geltend gemacht werden können.

16.2 Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist schickt der Verkäufer dem Schuldner eine Mahnung, in der die Verzugszinsen und die vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung, wie in Artikel 9.1 definiert, aufgeführt sind.

17. Meinungen und Kommentare

Auf Einladung des Verkäufers wird der Käufer aufgefordert, seine Meinung in einem „Review“ (Google oder anderes Medium) zu äußern. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, keine falschen Informationen oder unbegründeten negativen Bewertungen zu verbreiten.

18. Datenschutz und Vertraulichkeit

18.1 Der Verkäufer informiert den Käufer, dass seine Daten zum Zwecke der Verwaltung der Kundenbeziehung auf vertraglicher Basis gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum von maximal 10 (zehn) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt.

18.2 Der Verkäufer kann bestimmte personenbezogene Daten an andere Empfänger weitergeben. Dies sind insbesondere :

  • Auftragsverarbeiter, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Untervertrags und zu dem alleinigen Zweck erbringen, dem Käufer technische Unterstützung zu leisten;
  • zuständigen Behörden, denen gegenüber der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, Informationen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder zur Aufdeckung von technischen und/oder Sicherheitsproblemen offenzulegen.

18.3 In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung sorgt der Verkäufer für ein angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten. Diese Maßnahmen umfassen technische und organisatorische Maßnahmen, die erforderlich sind, um personenbezogene Daten vor zufälliger oder nicht autorisierter Zerstörung, zufälligem Verlust sowie vor Änderung, Zugriff und jeder anderen nicht autorisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Eine allgemeine Beschreibung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

18.4 In Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat der Käufer unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen das Recht :

  • sich kostenlos der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersetzen, die unter
    für Zwecke des Direktmarketings geplant ist;
  • Zugang zu und Berichtigung von Daten, die ihn betreffen;
  • das Recht auf Vergessen und Löschen seiner Daten ;
  • seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen;
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit und eine Kopie der über ihn verarbeiteten Daten zu erhalten;
  • eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, der Kontrollbehörde in Belgien, einzureichen;
  • im Falle einer automatisierten Entscheidungsfindung über die dem System zugrunde liegende Logik sowie über die Bedeutung und die voraussichtlichen Folgen der Verarbeitung für die betroffene Person informiert zu werden.

18.5 Anfragen zu personenbezogenen Daten können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: info@vectura.be

19. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, die unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem belgischen Recht.
Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Lüttich zuständig.

20. Verschiedenes

20.1 Der Verkäufer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Für den Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der Produkte und Dienstleistungen gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20.2 Die Ungültigkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der anderen Bestimmungen und Klauseln.